Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz
Beschreibung
Besuche sind nur nach telefonischer Anmeldung möglich.
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Kontakt
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Persönlicher Kontakt
stellvertretender Fachbereichsleiter; Fachgruppenleitung Bauordnungsrecht
- Bauordnung Gemeinde Bollschweil
Fachgruppenleitung Bautechnik
- Kreisbaumeister für die Gemeinde Bad Krozingen (bis 31.12.2024)
Fachgruppenleitung Bauleitplanung und Baunebenrecht
- Verfahrenslotsin, Koordination von besonderen Verfahren
- Bauordnung für die Gemeinden Ebringen, Ihringen, Merdingen, Schallstadt;
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Gemeinden Bad Krozingen, Ebringen, Eschbach, Gewerbepark Breisgau, Hartheim, Ihringen, Merdingen, Schallstadt
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Au, Horben, Merzhausen, Münstertal, Sölden, Staufen, Stegen und Wittnau
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinde Breisach
- Digitalisierung Baugenehmigungsverfahren
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Energie-Einsparverordnung
- Bauordnung für die Gemeinden Münstertal, Pfaffenweiler, Staufen und den GVV Müllheim-Badenweiler
- Denkmalschutz für die Gemeinden Kirchzarten, Münstertal, Oberried, Pfaffenweiler und Staufen
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Glottertal, Heuweiler, Kirchzarten
- Brandschutzsachverständige
- Bauordnung für die Gemeinden Au, Horben, Merzhausen, Sölden, Stegen und Wittnau
- Denkmalschutz für die Gemeinden Au, Buchbenbach, Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Horben, Lenzkirch, Löffingen, Merzhausen, Schluchsee, Sölden, St. Märgen, St. Peter, Stegen, Titisee-Neustadt und Wittnau
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Gundelfingen, St. Märgen und St. Peter
- Kreisbaumeister für die Gemeinde Neuenburg
- Brandschutzsachverständiger
- Bauabnahmen
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
- Bauabnahmen
Sprechzeit: nach Vereinbarung
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Ebringen, Ihringen, Merdingen, Pfaffenweiler und Schallstadt
- technischer Mitarbeiter Denkmalschutz
- Bauordnung für die Gemeinden Gottenheim, Hartheim, Heitersheim, March und Umkirch
- Bauordnung für die Gemeinde Breisach;
- Denkmalschutz für die Gemeinden Bötzingen, Breisach, Breitnau, Eichstetten, Gottenheim, Hinterzarten, Ihringen, March, Merdingen, Umkirch und Vogtsburg
- Bauleitplanung
- Sachbearbeitung Brandverhütungsschau
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Ballrechten-Dottingen und Titisee-Neustadt
- Bauordnung für die Gemeinden Breitnau und Oberried
- Bauordnung und Denkmalschutz für die Gemeinde Bad Krozingen (bis 31.12.2024);
- Denkmalschutz für die Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Eschbach, Gewerbepark Breisgau, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg und Schallstadt
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, Oberried und Schluchsee
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Eichstetten und Vogtsburg; Brandschutzsachverständiger
- Bauordnung für die Gemeinden Eschbach, Ehrenkirchen und den Gewerbepark Breisgau
- Wohnraumförderung
- verwaltungsmäßige Bearbeitung der Abnahmen
- Bauordnung für die Gemeinden Buchenbach, Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Lenzkirch und Schluchsee
- Sachbearbeitung Brandverhütungsschau
- Landesseilbahngesetz
- Wohnraumförderung
- verwaltungsmäßige Bearbeitung der Abnahmen
- Bauordnung für die Gemeinden Ballrechten-Dottingen und Neuenburg
- Bauordnung für die Gemeinden Bötzingen, Eichstetten und Vogtsburg
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Gemeinden Au, Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Bollschweil, Breisach, Breitnau, Buchenbach, Ehrenkirchen, Eichstetten, Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gottenheim, Gundelfingen, Heitersheim, Heuweiler, Hinterzarten, Horben, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, March, Merzhausen, Münstertal, Neuenburg, Oberried, Schluchsee, Sölden, St. Märgen, St. Peter, Staufen, Stegen, Titisee-Neustadt, Umkirch, Vogtsburg und Wittnau
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Bötzingen, Gottenheim, Hartheim, Heitersheim, March und Umkirch
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Bollschweil, Ehrenkirchen, Eisenbach, Eschbach, Löffingen sowie den Gewerbepark Breisgau
- Bauordnung für die Gemeinden Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Kirchzarten, St. Märgen und St. Peter
- Bauordnung für die Gemeinden Eisenbach, Löffingen und Titisee-Neustadt
Leistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Unterlagen für Bauvorhaben nachreichen
- Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Formulare und Onlinedienste
-
Abbruch einer baulichen Anlage im Kenntnisgabeverfahren anzeigen auf ViBA-BW
-
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen auf ViBA-BW
-
Baugenehmigung beantragen auf ViBA-BW
-
Baugenehmigung im Kenntnisgabeverfahren anzeigen auf ViBA-BW
-
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen auf ViBA-BW
-
Bauvorbescheid beantragen auf ViBA-BW
-
Den Baubeginn anzeigen auf ViBA-BW
- EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
-
Förderung von Mietwohnraum - Antrag
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2012
- Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
-
Teilbaugenehmigung beantragen auf ViBA-BW
-
Verlängerung der Baugenehmigung beantragen auf ViBA-BW
-
Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen auf ViBA-BW
-
Wohneigentumsförderung
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm