Willkommen in Eisenbach (Hochschwarzwald)
Ursprung patentierter Erfindungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.eisenbach.de veröffentlichte Website der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
PDF's und Word-Dokumente:
Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt, die von der Gemeindeverwaltung nicht überarbeitet werden können. Die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Diese Erklärung wurde am 13.12.2023 erstellt.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson, Frau Verena Weiß unter der Tel.: 07657 / 9103-0 oder unter info@eisenbach.de an. Gerne können Sie hierfür auch von unserer „Mängelmeldung“ gebrauch machen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
Amtliche Bekanntmachungen
Das Ratsinformationssystem informiert Sie über vergangene, aktuelle und künftige Sitzungen unseres Gemeinderates.
Ratsinformationssystem
Über den nachfolgenden Link können Sie die jeweilige Ausgabe unseres Gmeindsblättles, inklusive Anzeigenteil, einsehen.
s`Gmeindsblättle
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
möglicherweise sind Ihnen Mängel in der Gemeinde aufgefallen, die behoben werden sollten. Informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung darüber.
Darüber hinaus können Sie gerne auch Kritik äußern, Ideen vorbringen oder Verbesserungsvorschläge formulieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Mängel-Meldung