Freiwillige Feuerwehr Eisenbach
Die Freiwillige Feuerwehr Eisenbach (Hochschwarzwald) ist eine gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde ohne eigenen Rechtsstatus. Sie besteht aus den aktiven Abteilungen der Ortsteile Eisenbach, Bubenbach, Oberbränd und Schollach, aus den Altersabteilungen in den vier Ortsteilen sowie aus einer Jugendabteilung.
Die Feuerwehr hat bei Bränden und bei durch Notereignisse, Unglücksfälle oder dergleichen hervorgerufene Notlagen Hilfe zu leisten und den Einzelnen oder das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Dazu gehört auch die technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. Erweitert werden können die Aufgaben auf die Hilfeleistung in anderen Notlagen und auf die Maßnahmen zur Brandverhütung.
Die Mitglieder der aktiven Abteilungen haben das 18. Lebensjahr vollendet, die der Altersabteilungen sind mindestens 50 Jahre alt und der Jugendabteilung gehören Personen zwischen dem vollendeten 10. und vollendeten 18. Lebensjahr an.
Die Organe der Feuerwehr sind der Kommandant der Gesamtwehr, die vier Abteilungskommandanten, der Feuerwehrausschuss, die Abteilungsauschüsse, die Hauptversammlung und die Abteilungsversammlungen. Die Kommandanten sowie ihre Stellvertreter werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Unterstützt werden sie von den jeweiligen Schriftführern, Kassenverwaltern und Gerätewarten.
Der Kommandant der Gesamtwehr hat verschiedene Aufgaben, unter anderem berät er den Bürgermeister sowie den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten.
Die Auschüsse tagen nichtöffentlich. Eine Niederschrift wird in jedem Fall angefertigt.
Die Versammlungen finden mindestens einmal jährlich statt. Auch hierbei ist eine Niederschrift anzufertigen.
Die Gemeinde unterhält in allen vier Orsteilen je ein Feuerwehr-Gerätehaus mit entsprechender Fahrzeug- und Materialausstattung.
Notruf
allgemein Tel.: 112 (ohne Vorwahl)
Ansprechpartner
Feuerwehrausschuss der Gesamtfeuerwehr Eisenbach
Der Ausschuss der Gesamtfeuerwehr Eisenbach besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als Vorsitzenden und aus 8 auf 5 Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der aktiven Abteilungen (je Abteilung zwei 2 Mitglieder . Davon entfallen auf die Abteilungen Eisenbach, Bubenbach, Oberbränd und Schollach jeweils 2 Mitglieder. Weiter gehöhren dem Feuerwehrausschuss der Stellvertreter des Gesamtkommandanten, die Kommandanten der aktiven Abteilungen, ein Mitglied der Altersabteilung, der Leiter der Jugendfeuerwehr und der Atemschutzgerätewart an. Sofern Schriftführer und Kassierer nicht in den Ausschuss gewählt wurden oder Kraft Amtes angehören, haben sie keine Stimmberechtigung.
Jugendfeuerwehr
Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren können Mitglied der Jugendfeuerwehr der Gesamtwehr Eisenbach werden.
Bei Fragen oder Interesse können Sich Kinder und Jugendliche oder auch die Eltern gerne an den Gesamtkommandanten Reinhold Teichgräber oder die Abteilungskommandanten wenden.
Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg.
Anmeldung von Reisig- und Restholzfeuer
Nachfolgend wichtige Informationen zum korrekten Verhalten beim Verbrennen von Reisig- und Restholz durch Waldbesitzer, Landwirte und Hobbygärtner.
Reisig- und Restholzmaterial ist ordnungsgemäß zu Verbrennen, damit keine ordnungswidrige und kostenpflichtige Brandgefahr ausgelöst wird.
Jegliches Feuer ist bei folgenden Stellen anzumelden:
Dabei müssen Name, Anschrift, Telefonnummer des Verantwortlichen sowie Ort und Zeitraum der Verbrennung angegeben werden. Verwenden Sie hierfür unseren Vordruck zur Anmeldung eines Reisigfeuers (29 KB).
Nach Erlöschen des Feuers sind Branddirektion und Polizeidienststelle über die Beendigung der Verbrennaktion zu informieren.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Reisig und Restholz nur verbrannt werden darf, wenn die Herbeiführung einer Brandgefahr für das Umfeld zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen ist.
Folgende Sicherheitsheinweise sind strikt einzuhalten:
- Natürliche Gegebenheiten sind zu beachten (kein Feuer bei anhaltendem Trockenwetter, nicht bei Wind, mit Abstand zu brennbarem Umfeld, mit Eingrenzung der Feuerstelle)
- Bereitstellung von Löschmitteln (Feuerlöscher, Wasser)
- Beaufsichtigung durch eine sachkundige Person einschließlich mehrmaliger Nachkontrolle in den Folgestunden
- Ablöschen des Feuers und Absicherung der Feuerstelle bei Einbruch der Dunkelheit
Natürliche Gegebenheiten sind zu beachten (kein Feuer bei anhaltendem Trockenwetter, nicht bei Wind, mit Abstand zu brennbarem Umfeld, mit Eingrenzung der Feuerstelle) Bereitstellung von Löschmitteln (Feuerlöscher, Wasser)Beaufsichtigung durch eine sachkundige Person einschließlich mehrmaliger Nachkontrolle in den FolgestundenAblöschen des Feuers und Absicherung der Feuerstelle bei Einbruch der Dunkelheit