16. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für das Bebauungsplangebiet "Solarpark Oberbränd", Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach hat am 29.10.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf zur 16. Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet des Bebauungsplanes „Solarpark Oberbränd“ der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 9,0 ha liegt nördlich der Oberbränder Straße (Kreisstraße 4993) und in der Nähe der östlichen Gemeindegrenze. der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) im Ortsteil Oberbränd. Hier soll eine landwirtschaftliche Fläche, eine kleinere gewerbliche Baufläche und eine kleinere private Grünfläche in eine Sonderbaufläche (SO) für Solarenergie zum Bau einer FreiflächenSolaranlage (Solarpark) umgewidmet werden. Die Änderungsfläche kann dem abgedruckten Lageplan vom 29.10.2024 entnommen werden. Maßgebend ist der Entwurf zur 16. FNP-Änderung in der Fassung zur Offenlage.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, Deckblatt und Umweltbericht (Steckbrief) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme öffentlich aus in der Zeit von Montag, den 23. Dezember 2024 bis einschließlich Montag, den 27. Januar 2025 im Rathaus-Nebengebäude, Flur des 1. OG, Stadtbauamt, Pfauenstraße 4, 79822 TitiseeNeustadt, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
und
im Rathaus, Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), Öffnungszeiten. Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr.
Der Planungsentwurf kann während des oben genannten Zeitraumes im Internet eingesehen werden unter
https://www.titisee-neustadt.de/leben-wohnen/rund-um-das-bauen/aktuelle-planverfahren
Umweltbezogene Informationen sind dem Umweltbericht (Steckbrief) zu entnehmen zu den Themen: Schutzgebiete, Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Klima, #emissionen/Abfall, Risiken und Wechselwirkungen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geäußerten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind mit den Abwägungsentscheidungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Stadt Titisee-Neustadt / Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) den ausgelegten Unterlagen beigefügt. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen insbesondere vor zu den Themen Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiet, Natura2000-Prüfung, Biotope, Biotopverbund, Wald und Bodenschutz.
Während der Dauer dieser Offenlage sollen Stellungnahmen elektronisch als E-Mail an stadt@titisee-neustadt.de oder wahlweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in Titisee-Neustadt, im RathausNebengebäude (Stadtbauamt, Zimmer Nr. 304, 3.OG) oder in Eisenbach (Hochschwarzwald) im Rathaus, Bei der Kirche 1, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben wurden, beim Beschluss über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Titisee-Neustadt, 10.12.2024
Dr. Gerrit Reeker, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt - Eisenbach (Hochschwarzwald)
16. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für das Bebauungsplangebiet "Solarpark Oberbränd"; Änderungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach hat am 31.10.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) punktuell zum 16. Mal für das Gebiet des Bebauungsplanes „Solarpark Oberbränd“ zu ändern. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 9,0 ha und liegt nördlich der Oberbränder Straße (Kreisstraße 4993) und in der Nähe der östlichen Gemeindegrenze. der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) im Ortsteil Oberbränd.
Hier soll eine landwirtschaftliche Fläche in eine Sonderbaufläche (SO) für Solarenergie zum Bau einer Freiflächen-Solaranlage (Solarpark) umgewidmet werden. In die Umwidmung zum Sondergebiet fallen auch eine kleine Teilfläche einer als geplant dargestellten gewerblichen Baufläche und eine kleinere private Grünfläche. Die Änderungsfläche kann dem abgedruckten Lageplan vom 31.10.2023 entnommen werden. Maßgebend ist der Entwurf zur 16. FNP-Änderung in der Fassung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Änderung erfolgt im zweistufigen Verfahren gemäß BauGB. Um die erforderliche Rechtsgrundlage für den Bau des Solarparks zu schaffen, wird die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) im Parallelverfahren den Bebauungsplan „Solarpark Oberbränd“ aufstellen.
Der Beschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, werden die Unterlagen zur 16. FNP-Änderung mit Begründung, Deckblatt und Umweltbericht (Steckbrief) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Montag, 04.12.2023, bis einschließlich Freitag, 12.01.2024, wie folgt zur Einsicht öffentlich ausgelegt:
Im Rathaus, Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald) Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr.
Der Planungsentwurf kann während des oben genannten Zeitraumes im Internet auf der Homepage der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) unter Startseite » Rathaus & Service » Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Während der Dauer dieser Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@eisenbach.de oder wahlweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus (Zimmer Nr. 7) abgegeben werden.
Umweltbezogene Informationen sind dem Umweltbericht (Steckbrief) zu entnehmen zu den Themen: Schutzgebiete, Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Klima, Abfall, Risiken und Wechselwirkungen.
Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, die zu gegebener Zeit bekannt gemacht wird, besteht erneut die Möglichkeit zur Information und zur Stellungnahme.
Titisee-Neustadt, 20.11.2023
Dr. Gerrit Reeker
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft
Titisee-Neustadt - Eisenbach
Bebauungsplan "Solarpark Oberbränd" mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Oberbränd, Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) hat am 10.05.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Oberbränd“, Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Ortsteil Oberbränd, mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen. Es soll das Sondergebiet „Solarpark Oberbränd“ nach § 11 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist es im Wesentlichen, einen Beitrag zum Klimaschutz durch die Erzeugung von regenerativer Energie (Solarstrom) zu leisten. Der Energieertrag des geplanten Solarparks beträgt ca. 9 Mio kWh, was dem jährlichen Verbrauch von ca. 2.500 Haushalten mit einem jeweiligen Verbrauch von 3.500 kWh entspricht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 10,8 ha und liegt im Osten des Ortsteiles Oberbränd an der Gemarkungsgrenze und nördlich der Oberbränder Straße. Die Abgrenzung ist aus dem Lageplan vom 11.10.2023 ersichtlich. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Oberbränd“.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Oberbränd“ mit zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Am 11.10.2023 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Oberbränd“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Dazu wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Umweltbericht und örtlichen Bauvorschriften in der Zeit von Montag, 04.12.2023, bis einschließlich Freitag, 12.01.2024, im Rathaus, Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald) zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind: Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr.
Der Planungsentwurf kann während des oben genannten Zeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) unter Startseite » Rathaus & Service » Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Während der Dauer dieser Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@eisenbach.de oder wahlweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus (Zimmer Nr. 7) abgegeben werden.
Umweltbezogene Informationen sind dem Umweltbericht zu entnehmen zu den Themen: Schutzgebiete, Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Klima, Abfall, Risiken und Wechselwirkungen. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, die zu gegebener Zeit bekannt gemacht wird, besteht erneut die Möglichkeit zur Information und zur Stellungnahme.
Eisenbach (Hochschwarzwald), 22.11.2023
Karlheinz Rontke, Bürgermeister
15. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark am Kapf“, Neustadt
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
1 23-09-26 FNPÄ Begründung (23-08-09) (1,1 MB) | 13.10.2023 | 1,1 MB | |
2 23-09-26 FNPÄ Deckblatt (23-08-09) (268 KB) | 13.10.2023 | 268 KB | |
3 2023 08 09 Umweltbericht FNPÄ Solarpark am Kapf Titisee-Neustadt (4,2 MB) | 13.10.2023 | 4,2 MB |
Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach
Anpassung im Wege der Berichtigung
Der gemeinsame Flächennutzungsplan (FNP) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach ist mit Datum vom 17.06.2004 wirksam geworden.
In der Stadt Titisee-Neustadt wurde der Bebauungsplan „Waldau-Hinter der Kirche“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt und hat am 23.03.2023 Rechtskraft erlangt.
Bebauungspläne der Innenentwicklung, die von den Darstellungen des FNP abweichen, können im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch aufgestellt werden, bevor der FNP geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden. Dies beinhaltet auch die Voraussetzung, dass von den Grundzügen der Planung des FNP, bezogen auf das jeweils gesamte Gemeindegebiet, nicht abgewichen werden darf. Der FNP ist dann nach Rechtskraft der Bebauungspläne im Wege der Berichtigung anzupassen. Ein formelles FNP-Änderungsverfahren sieht der Gesetzgeber hierfür nicht vor.
Der Bebauungsplan „Waldau-Hinter der Kirche“ hat folgende Berichtigung des FNP zur Folge:
Ausweisung einer Außenbereichsfläche als Wohnbaufläche.
Die Berichtigung gemäß dem aufgeführten Bebauungsplanverfahren ist in den nachfolgend abgedruckten zeichnerischen Planauszügen dargestellt.
Die Unterlagen der Berichtigung des FNP können in den Rathäusern der Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
- Bürgermeisteramt Eisenbach (Hochschwarzwald) – Rathaus, Zimmer Nr. 7, Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald)
- Stadtverwaltung Titisee-Neustadt – Rathaus-Nebengebäude, 1. OG, Zimmer Nr. 104, Pfauenstraße 4, 79822 Titisee-Neustadt
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Titisee-Neustadt unter dem Pfad http://www.titisee-neustadt.de/ > Leben & Wohnen > Rund um das Bauen > aktuelle Planverfahren > Berichtigung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach für das Gebiet des Bebauungsplans „Waldau-Hinter der Kirche“ der Stadt Titisee-Neustadt.
Titisee-Neustadt, den 20. Juni 2023
gez.
Dr. Gerrit Reeker,
Bürgermeister Stadt Titisee-Neustadt
Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach
Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“
Anpassung im Wege der Berichtigung
Der gemeinsame Flächennutzungsplan (FNP) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach ist mit Datum vom 17.06.2004 wirksam geworden.
In der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) wurde der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt und hat am 13.02.2022 Rechtskraft erlangt.
Bebauungspläne der Innenentwicklung, die von den Darstellungen des FNP abweichen, können im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch aufgestellt werden, bevor der FNP geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden. Dies beinhaltet auch die Voraussetzung, dass von den Grundzügen der Planung des FNP, bezogen auf das jeweils gesamte Gemeindegebiet, nicht abgewichen werden darf. Der FNP ist dann nach Rechtskraft der Bebauungspläne im Wege der Berichtigung anzupassen. Ein formelles FNP-Änderungsverfahren sieht der Gesetzgeber hierfür nicht vor.
Der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ hat folgende Berichtigung des FNP zur Folge:
Umwandlung einer Wohnbaufläche in eine Mischbaufläche
Die Berichtigung gemäß dem aufgeführten Bebauungsplanverfahren ist in den nachfolgend zeichnerischen Planauszügen dargestellt.
Titisee-Neustadt, den 20.03.2023
gez.
Frey,
Bürgermeister-Stellvertreter
14. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfs Nr. 78 „Sondergebiet Hornbach compact/Schlossäcker‘“ in Titisee-Neustadt – Ortsteil Neustadt
Bebauungspläne der Gemeinde (auszugsweise)
Bubenbach-Mitte
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
2022-11-14-Begründung03 (1,4 MB) | 07.12.2022 | 1,4 MB | |
2022-11-14-Festsetzungen03 (193 KB) | 07.12.2022 | 193 KB | |
2022-11-14-Hinweise03 (164 KB) | 07.12.2022 | 164 KB | |
2022-11-14-Luftbild-Teil A-A4-M1000 (1 MB) | 07.12.2022 | 1 MB | |
2022-11-14-Luftbild-Teil B-A4-M1000 (1,1 MB) | 07.12.2022 | 1,1 MB | |
2022-11-14-Satzung04 (135 KB) | 07.12.2022 | 135 KB | |
2022-11-14-ÜPlan-M2500 (328 KB) | 07.12.2022 | 328 KB | |
2022-11-14-ZT-Gesamt-M1000 (826 KB) | 07.12.2022 | 826 KB | |
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Bubenbach Flurst. 33 (719 KB) | 07.12.2022 | 719 KB | |
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Bubenbach Flurst.5 2 (697 KB) | 07.12.2022 | 697 KB |
Bebauungsplan Gewerbegebiet (GE) "Rütte II"
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
2. Schriftliche Festsetzungen (377 KB) | 17.02.2020 | 377 KB | |
1. Zeichnerischer Teil (2,2 MB) | 17.02.2020 | 2,2 MB | |
3. Begründung (1,6 MB) | 17.02.2020 | 1,6 MB | |
4. Umweltbericht (3,5 MB) | 17.02.2020 | 3,5 MB | |
5. Satzungen (33 KB) | 17.02.2020 | 33 KB |
Bebauungsplan Gewerbegebiet (GE) "Rütte"
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
1. Zeichnerischer Teil (1010 KB) | 30.03.2017 | 1010 KB | |
2. Schriftliche Festsetzungen (2,7 MB) | 30.03.2017 | 2,7 MB | |
3. Begründung + Umweltbericht (14,5 MB) | 30.03.2017 | 14,5 MB | |
4. Satzung Seite 3 (257 KB) | 03.04.2017 | 257 KB | |
4. Satzung Seite 1-2 (827 KB) | 03.04.2017 | 827 KB |
Bebauungsplan Wohngebiet (WA) "Steinbruch-Mitte"
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
2. Schriftliche Festsetzungen (97 KB) | 30.03.2017 | 97 KB | |
1. Zeichnerischer Teil (257 KB) | 30.03.2017 | 257 KB | |
3. Begründung (579 KB) | 30.03.2017 | 579 KB | |
4. Satzung (32 KB) | 30.03.2017 | 32 KB |