Fachbereich Verwaltung und Ordnungsrecht
Beschreibung
- Durchführung der Heilpraktiker-Überprüfung für alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg
- Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung:
Nach § 68 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bedürfen Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, eine amtliche Anerkennung. Ziel des Anerkennungsverfahrens ist es, die Qualität und die Einheitlichkeit der Schulungen sicherzustellen.
Liste der anerkannten Schulungsanbieter im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald »
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Besuche sind nach Terminvereinbarung möglich.