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Externe Organisationseinheit

Landesarchiv Baden-Württemberg

Beschreibung

Das Landesarchiv, das acht Abteilungen an den sieben Standorten Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Neuenstein, Sigmaringen, Stuttgart und Wertheim umfasst, ist die Fachbehörde für alle Aufgaben des staatlichen Archivwesens in Baden-Württemberg einschließlich der Ausbildung für den höheren und den gehobenen Archivdienst. Es ist außerdem als Landesoberbehörde für den Denkmalschutz im Archivwesen zuständig. Das Landesarchiv verwahrt und erhält einen großen Teil des kulturellen Erbes des Landes Baden-Württemberg und macht diese unersetzliche schriftliche Überlieferung für die Allgemeinheit nutzbar.

Abteilungen des Landesarchivs:

Landesarchiv: Zentrale Dienste und Institut für Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut
(Abteilung 1)

Landesarchiv: Archivischer Grundsatz
(Abteilung 2)

Landesarchiv: Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim
(Außenstelle der Abteilung 2)

Landesarchiv: Staatsarchiv Freiburg
(Abteilung 3)

Landesarchiv: Generallandesarchiv Karlsruhe
(Abteilung 4)

Landesarchiv: Staatsarchiv Ludwigsburg
(Abteilung 5)

Landesarchiv: Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein
(Außenstelle der Abteilung 5)

Landesarchiv: Staatsarchiv Sigmaringen
(Abteilung 6)

Landesarchiv: Hauptstaatsarchiv Stuttgart
(Abteilung 7)

Landesarchiv: Staatsarchiv Wertheim
(Abteilung 8)

 

 

Hausanschrift

Urbanstraße 31 A
70182 Stuttgart
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Kontakt

Telefon 0711 212-4272
Fax 0711 212-4283

Amtliche Bekanntmachungen

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
Amtliche Bekanntmachungen

Ratsinformation

Das Ratsinformationssystem informiert Sie über vergangene, aktuelle und künftige Sitzungen unseres Gemeinderates.

Ratsinformationssystem 

s`Gmeindsblättle

Über den nachfolgenden Link können Sie die jeweilige Ausgabe unseres Gmeindsblättles, inklusive Anzeigenteil, einsehen.

s`Gmeindsblättle

Mängel-Meldung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
möglicherweise sind Ihnen Mängel in der Gemeinde aufgefallen, die behoben werden sollten. Informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung darüber.
Darüber hinaus können Sie gerne auch Kritik äußern, Ideen vorbringen oder Verbesserungsvorschläge formulieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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