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Lebenlagen

Leistungen der Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassen Sach- und Geldleistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten.

Dazu gehören unter anderem:

  • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
  • Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Hilfs- und Heilmitteln
  • stationäre Krankenhausbehandlungen
  • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
  • medizinische Rehabilitation

Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass sie medizinisch notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Gewünschte, aber nicht notwendige Leistungen müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden.

Zu einigen Leistungen müssen Sie Zuzahlungen bis zu Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze bezahlen.

Für manche Leistungen zahlen die Krankenkassen auch nur einen festen Zuschuss, den Rest müssen Sie selbst zahlen. Dies betrifft besonders den zahnmedizinischen Bereich.

Viele Krankenkassen bieten auch Wahltarife an. Diese beinhalten zum Beispiel

  • besondere Versorgungsformen,
  • Wahl von Kostenerstattung oder
  • Selbstbehalttarife.

Freigabevermerk

19.07.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Amtliche Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachungen

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