Lebenlagen

Baulanderschließung

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen können.

Das sind beispielsweise Kosten für den Anschluss an

  • das öffentliche Straßennetz,
  • die öffentliche Kanalisation,
  • das Wasser-, Gas- und Stromleitungsnetz und
  • das Telefonnetz und das Kabelfernsehen.

Schuldnerin oder Schuldner ist, wer beim Entstehen des Beitrags (Regelung in der Satzung der Gemeinde) oder bei der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Amtliche Bekanntmachungen

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
Amtliche Bekanntmachungen

Ratsinformation

Das Ratsinformationssystem informiert Sie über vergangene, aktuelle und künftige Sitzungen unseres Gemeinderates.

Ratsinformationssystem 

s`Gmeindsblättle

Über den nachfolgenden Link können Sie die jeweilige Ausgabe unseres Gmeindsblättles, inklusive Anzeigenteil, einsehen.

s`Gmeindsblättle

Mängel-Meldung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
möglicherweise sind Ihnen Mängel in der Gemeinde aufgefallen, die behoben werden sollten. Informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung darüber.
Darüber hinaus können Sie gerne auch Kritik äußern, Ideen vorbringen oder Verbesserungsvorschläge formulieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Mängel-Meldung