![](/pb/site/Eisenbach_2018/data/3896963/resize/Gemeinde%20Sommer.jpg?f=%2Fpb%2Fsite%2FEisenbach_2018%2Fget%2Fparams_E1547975627%2F3916721%2FGemeinde%2520Sommer.jpg&w=1900&h=700&m=C)
Lebenlagen
Leistungen bei stationärer Pflege
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch
- die Betreuungskosten und
- die Kosten für Leistungen der medizinischen Behandlung im Rahmen der Pflege.
Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: EUR 770,00
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: EUR 1.262
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: EUR 1.775
- für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: EUR 2.005
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ein Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 125 EUR.
Freigabevermerk
Stand: 16.06.2021
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg