Sie sind hier: Startseite / Rathaus & Service / E-Bürgerdienste / Lebenlagen / Schule / Wechsel in eine andere Schulart / Niveaustufen und Ebenen / Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten

Lebenlagen

Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten

Der Übergang zwischen den Schularten ist möglich zum Ende eines Schulhalb- oder Schuljahres.

Dies gilt nicht für einen Wechsel in der Klasse 5. Er ist nur zum Ende des Schuljahres möglich.

Der Wechsel in die Abschlussklasse einer Schulart ist nur zu Beginn des Schuljahres möglich. Abschlussklassen in diesem Sinne sind:

  • in der Werkrealschule, Hauptschule, Realschule und Gemeinschaftsschule die Klassen 9 und 10,
  • im Gymnasium die Klasse 10.

Der Wechsel zwischen den Ebenen ist innerhalb der Sekundarstufe I möglich, sowie von der Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bzw. in die entsprechende Jahrgangsstufe, wenn die Einführungsphase bereits besucht worden ist.

Freigabevermerk

19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

Amtliche Bekanntmachungen

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
Amtliche Bekanntmachungen

Ratsinformation

Das Ratsinformationssystem informiert Sie über vergangene, aktuelle und künftige Sitzungen unseres Gemeinderates.

Ratsinformationssystem 

s`Gmeindsblättle

Über den nachfolgenden Link können Sie die jeweilige Ausgabe unseres Gmeindsblättles, inklusive Anzeigenteil, einsehen.

s`Gmeindsblättle

Mängel-Meldung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
möglicherweise sind Ihnen Mängel in der Gemeinde aufgefallen, die behoben werden sollten. Informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung darüber.
Darüber hinaus können Sie gerne auch Kritik äußern, Ideen vorbringen oder Verbesserungsvorschläge formulieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Mängel-Meldung