Lebenlagen

Was wird gewählt

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt.

Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre.

Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Bundestag auflöst, finden - wie im Fall der Bundestagswahl vom 18. September 2005 - vorgezogene Wahlen statt.

Vorzeitige Neuwahlen finden statt, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin einen Vertrauensantrag an die Mitglieder des Bundestages stellt.
Wird dem Vertrauensantrag nicht mehrheitlich zugestimmt, kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin den Bundestag auflösen.

Am 26. September 2021 wurden 736 Abgeordnete gewählt.

Die nächste reguläre Bundestagswahl findet am 28. September 2025 statt.

Informationen zum Thema "Abgeordnete" und über die Sitzverteilung im 20. Deutschen Bundestag finden Sie auf den Internetseiten des Bundestages.

Hinweis: Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Er tagt im Reichstagsgebäude.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

07.11.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Amtliche Bekanntmachungen

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