Dienstleistungen der Gemeinde
Approbation als Arzt beantragen
Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein möchten.
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie haben eine abgeschlossene deutsche ärztliche Ausbildung.
- Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs würdig, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf die Approbation schriftlich. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.
Die Urkunde erhalten Sie per Post.
Fristen
Vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Achtung: Bestimmte erforderliche Unterlagen dürfen dann nicht älter als 1 Monat sein!
Erforderliche Unterlagen
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Geburtsurkunde, falls diese nicht bereits im Rahmen der Ärztlichen Prüfung vorgelegt wurde. Falls sich Ihr Name geändert hat, wird ein standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung (zum Beispiel Auszug aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde) benötigt, aus dem sich der jetzt gültige Name ergibt (ebenfalls in einer vom Bürgermeisteramt beglaubigten Kopie oder im Ausnahmefall im Original).
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs
- Persönliche Erklärung mit Datum und Unterschrift, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist.
- Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie „nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs (als Arzt/Ärztin) ungeeignet“ sind;
Sie muss Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin oder des Arztes enthalten. - Wenn Sie die Approbation nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ärztlichen Prüfung beantragen, eine Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
- Führungszeugnis der „Belegart OB“
Geben Sie dabei als Verwendungszweck an: „Approbation als Arzt/Ärztin“ und als Empfänger „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95". - Bei Auslandsaufenthalten ab der Volljährigkeit (länger als ein Jahr) ist ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Ausland vorzulegen (Original mit amtlicher Übersetzung; nicht älter als drei Monate).
Kosten
EUR 250,00
Bearbeitungsdauer
etwa zwei bis vier Wochen bei Eingang des vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
- Zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen: Approbation mit ausländischer Ausbildung beantragen
Rechtsgrundlage
- § 1 Einzelnorm
- § 2 Einzelnorm
- § 3 Einzelnorm
- § 10 Einzelnorm
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG):
- § 1 Approbation als Zahnarzt
Freigabevermerk
30.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg